hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erbringt den Nachweis über den Schulabschluss von Studieninteressierten und bestätigt, dass diese für ein Studium in ihrem Herkunftsland qualifiziert sind. Oftmals wird ein ausländischer Abschluss nicht als Zugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule akzeptiert. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, ein Studienkolleg zu besuchen, eine spezielle Hochschulaufnahmeprüfung oder bereits absolvierte Semester im Herkunftsland nachzuweisen. Bei einer allgemeinen HZB können alle Studiengänge studiert werden, bei einer fachgebundenen HZB nur bestimmte.

Es kann vorkommen, dass Studierende mehrere HZB besitzen. In der Regel schreiben sich diese Studierenden mit der ersten HZB, die sie erworben haben, für einen Studiengang ein.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vergleicht ausländische Bildungssysteme mit dem deutschen Bildungssystem. Sie legt für jedes Land der Welt fest, welche Zeugnisse zu welcher Studienmöglichkeit in Deutschland führen und stellt Informationen zur Bewertung von Bildungsnachweisen aus mehr als 180 Ländern bereit.

Siehe auch

Externe Verweise

https://anabin.kmk.org abgerufen am: 10.11.2020
https://www.daad.de abgerufen am: 05.04.2020
https://www.uni-assist.de abgerufen am: 05.04.2020

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  • Zuletzt geändert: 2020/11/10 14:42
  • von Klimach, Amélie