hsrw:controlling:nachrueckverfahren

Das Nachrückverfahren steht im Zusammenhang mit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist für ein Fach mit einem NC findet zuerst des Hauptauswahl- dann das Nachrückverfahrens statt. Beim Nachrückverfahren werden die unbesetzt gebliebenen Studienplätze vergeben.

Studienplätze können auch lange nach Ablauf der Frist noch frei werden, zum Beispiel durch Nichterscheinen, Mehrfachbewerbung oder frühem Studienabbruch.

Siehe auch

  • hsrw/controlling/nachrueckverfahren.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/09/11 17:56
  • von Martens, Jana