hsrw:controlling:lehrangebot

Die Kapazitätsverordnung (KapVO) beschreibt unter anderem die Verordnung über die Kapazitätsermittlung und gibt Auskunft über die Begrifflichkeit des Lehrangebots:

§ 7 (Fn 6)

[…]
(2) Eine Lehreinheit ist eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt. Die Lehreinheiten sind so abzugrenzen, daß die zugeordneten Studiengänge die Lehrveranstaltungsstunden möglichst weitgehend bei einer Lehreinheit nachfragen. […]

§ 8

(1) Für die Berechnung des Lehrangebots sind alle Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen. […]

§ 13

[…]
(4) Zur Ermittlung der Lehrnachfrage in den einzelnen Lehreinheiten wird der Curricularnormwert auf die am Lehrangebot für den Studiengang beteiligten Lehreinheiten aufgeteilt (Bildung von Curricularanteilen). Die Angaben für die beteiligten Lehreinheiten sind aufeinander abzustimmen. Hilfsweise gilt die bisherige Verteilung des Lehrangebots.

Siehe auch

Externe Verweise

https://recht.nrw.de abgerufen am: 20.09.2018

  • hsrw/controlling/lehrangebot.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 10:31
  • von Martens, Jana