Fälle

Wenn bei Studierenden und Personal die Rede von Fällen ist, dann werden dabei nicht die Köpfe gezählt, sondern die Anzahl der auftretenden Fälle beschrieben.

So werden beispielsweise bei einem Studierenden, der in zwei Studiengängen eingeschrieben ist, zwei Fälle bewertet. Bei Mitarbeiter*innen mit zwei Verträgen, entweder in der gleichen Abteilung oder in verschiedenen, werden ebenfalls zwei Fälle mit in der Statistik aufgenommen.