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Eigenanteil

In Bezug auf Drittmittelprojekte spricht man von einem Eigenanteil, wenn durch die Hochschule ein Beitrag zu erbringen ist, der abhängig vom Mittelgeber und den spezifischen Förderlinien ist. Dieser Eigenanteil wird üblicherweise durch den anteiligen Einsatz von Stammpersonal, d.h. unbefristet tätigem Personal, aus dem Bereich der Projektleitung erbracht.

In einigen Fällen sind aber tatsächlich entstandene, zusätzliche Ausgaben nachzuweisen. Eine Klärung, wie ein Eigenanteil erbracht werden kann, ist zwingend vor Antragsstellung notwendig.

Siehe auch

Externe Verweise

Drittmittel Leitfaden abgerufen am: 05.04.2020