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Das erste Hochschulsemester beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen [[:hsrw:controlling:einschreibung|Einschreibung]]. Die [[:hsrw:controlling:ersteinschreiberinnen_und_ersteinschreiber|Ersteinschreiber*innen]] gelten so lange als [[:hsrw:controlling:studierende|Studierende]] einer inländischen Hochschule, bis die letzte [[:hsrw:controlling:exmatrikulationen|Exmatrikulation]] stattfindet. [[:hsrw:controlling:studierende|Studierende]] können demnach in mehreren [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben sein, wobei die Zählung der Hochschulsemester erst endet, sobald keine [[:hsrw:controlling:eingeschriebene|Einschreibung]] der [[:hsrw:controlling:studierende|Studierenden]] in einem [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengang]] einer Hochschule mehr vorhanden ist. | Das erste Hochschulsemester beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen [[:hsrw:controlling:einschreibung|Einschreibung]]. Die [[:hsrw:controlling:ersteinschreiberinnen_und_ersteinschreiber|Ersteinschreiber*innen]] gelten so lange als [[:hsrw:controlling:studierende|Studierende]] einer inländischen Hochschule, bis die letzte [[:hsrw:controlling:exmatrikulationen|Exmatrikulation]] stattfindet. [[:hsrw:controlling:studierende|Studierende]] können demnach in mehreren [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben sein, wobei die Zählung der Hochschulsemester erst endet, sobald keine [[:hsrw:controlling:eingeschriebene|Einschreibung]] der [[:hsrw:controlling:studierende|Studierenden]] in einem [[:hsrw:controlling:studiengang|Studiengang]] einer deutschen Hochschule mehr vorhanden ist. |