hsrw:controlling:gasthoererschaft

Eine Gasthörerschaft bezeichnet die Eigeninitiative ohne Pflichten an Vorlesungen an einer Hochschule teilzunehmen.

An der Hochschule Rhein-Waal kann ein Antrag auf eine Gasthörerschaft sowohl für Vorlesungen, als auch für Sprachkurse gestellt werden. Der Antrag wird von der zentralen Studienberatung geprüft. Bei Zulassung, kann eine Gasthörerschaft gegen eine Gebühr wahrgenommen werden. Weiterhin gibt es für Flüchtlinge ein spezielles kostenfreies Angebot.

Zum Angebot der Hochschule gehört außerdem das Studienangebot der Vorträge im Rahmen des Studium Generale, welches verschiedene Themenbereiche abdeckt und für alle Interessierten offen steht, ähnlich wie die Vortragsreihe der Mittwochsakademie, welche von der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie veranstaltet wird.

Externe Verweise

https://www.hochschule-rhein-waal.de abgerufen am: 11.09.2018

  • hsrw/controlling/gasthoererschaft.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/03 07:09
  • von Sweeren, Hannah