hsrw:controlling:exmatrikulationen

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hsrw:controlling:exmatrikulationen [2018/09/26 08:07] Martens, Janahsrw:controlling:exmatrikulationen [2020/11/10 14:22] (aktuell) Klimach, Amélie
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 Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von [[Studierende|Studierenden]] aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist. Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von [[Studierende|Studierenden]] aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist.
  
-Normalerweise findet eine Exmatrikulation von [[Studierende|Studierenden]] zum Ende des [[Semester|Semesters]], in welchem der [[Studienabschlüsse|Studienabschluss]] erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass [[Studierende]] sich aufgrund von persönlichen [[Exmatrikulationsgründen]] selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden [[Semester|Semesters]] exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der [[Studierende|Studierenden]].  +Normalerweise findet eine Exmatrikulation von [[Studierende|Studierenden]] zum Ende des [[Semester|Semesters]], in welchem der [[Studienabschlüsse|Studienabschluss]] erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass [[Studierende]] sich aufgrund von persönlichen [[Exmatrikulationsgründe|Exmatrikulationsgründen]] selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden [[Semester|Semesters]] exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der [[Studierende|Studierenden]].  
  
 Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße [[Rückmeldung]] innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre. Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße [[Rückmeldung]] innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre.
  
-An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original im Student Service Centre eingereicht werden. Bei Exmatrikulation zu Beginn einer [[Semester|Semesters]], muss dieses gleichzeitig mit dem Antrag im Student Service Centre abgegeben werden, bei Exmatrikulation zum Ende des [[Semester|Semesters]], kann das bezogene Semesterticket behalten werden. +An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original über die Zentrale Studienberatung beim Studierendenservice eingereicht werden.
    
 === Siehe auch === === Siehe auch ===
   * [[Einschreibung]]   * [[Einschreibung]]
   * [[Exmatrikulierte]]   * [[Exmatrikulierte]]
 +  * [[Matrikelnummer]]
  
 === Externe Verweise === === Externe Verweise ===
 [[https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/studium/studierende/kontaktformular-faq-fuer-studierende#Wie kann ich mich exmatrikulieren?|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 28.08.2018\\  [[https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/studium/studierende/kontaktformular-faq-fuer-studierende#Wie kann ich mich exmatrikulieren?|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 28.08.2018\\ 
  • hsrw/controlling/exmatrikulationen.1537942071.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 08:07
  • von Martens, Jana