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hsrw:controlling:exmatrikulationen [2018/09/26 08:07] – Martens, Jana | hsrw:controlling:exmatrikulationen [2020/11/10 14:22] (aktuell) – Klimach, Amélie |
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Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von [[Studierende|Studierenden]] aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist. | Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von [[Studierende|Studierenden]] aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist. |
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Normalerweise findet eine Exmatrikulation von [[Studierende|Studierenden]] zum Ende des [[Semester|Semesters]], in welchem der [[Studienabschlüsse|Studienabschluss]] erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass [[Studierende]] sich aufgrund von persönlichen [[Exmatrikulationsgründen]] selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden [[Semester|Semesters]] exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der [[Studierende|Studierenden]]. | Normalerweise findet eine Exmatrikulation von [[Studierende|Studierenden]] zum Ende des [[Semester|Semesters]], in welchem der [[Studienabschlüsse|Studienabschluss]] erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass [[Studierende]] sich aufgrund von persönlichen [[Exmatrikulationsgründe|Exmatrikulationsgründen]] selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden [[Semester|Semesters]] exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der [[Studierende|Studierenden]]. |
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Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße [[Rückmeldung]] innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre. | Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße [[Rückmeldung]] innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre. |
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An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original im Student Service Centre eingereicht werden. Bei Exmatrikulation zu Beginn einer [[Semester|Semesters]], muss dieses gleichzeitig mit dem Antrag im Student Service Centre abgegeben werden, bei Exmatrikulation zum Ende des [[Semester|Semesters]], kann das bezogene Semesterticket behalten werden. | An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original über die Zentrale Studienberatung beim Studierendenservice eingereicht werden. |
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=== Siehe auch === | === Siehe auch === |
* [[Einschreibung]] | * [[Einschreibung]] |
* [[Exmatrikulierte]] | * [[Exmatrikulierte]] |
| * [[Matrikelnummer]] |
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=== Externe Verweise === | === Externe Verweise === |
[[https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/studium/studierende/kontaktformular-faq-fuer-studierende#Wie kann ich mich exmatrikulieren?|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 28.08.2018\\ | [[https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/studium/studierende/kontaktformular-faq-fuer-studierende#Wie kann ich mich exmatrikulieren?|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 28.08.2018\\ |