hsrw:controlling:exmatrikulationen

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Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von Studierenden aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist.

Normalerweise findet eine Exmatrikulation von Studierenden zum Ende des Semesters, in welchem der Studienabschluss erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass Studierende sich aufgrund von persönlichen Exmatrikulationsgründen selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der Studierenden.

Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre.

An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original im Student Service Centre eingereicht werden. Bei Exmatrikulation zu Beginn einer Semesters, muss dieses gleichzeitig mit dem Antrag im Student Service Centre abgegeben werden, bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters, kann das bezogene Semesterticket behalten werden.

Siehe auch

Externe Verweise

https://www.hochschule-rhein-waal.de abgerufen am: 28.08.2018

  • hsrw/controlling/exmatrikulationen.1537942071.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 08:07
  • von Martens, Jana