hsrw:controlling:exmatrikulationen

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Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von Studierenden aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist.

Normalerweise werden Studierende zum Ende des Semesters, in welchem der Studienabschluss erlangt wird, exmatrikuliert. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass Studierende sich selber exmatrikulieren, dies geschieht aufgrund von Exmatrikulationsgründen. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der Studierenden.

Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind u.a. folgende: eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre.

An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original im Student Service Centre eingereicht werden. Bei Exmatrikulation zu Beginn einer Semesters, muss dieses gleichzeitig mit dem Antrag im Student Service Centre abgegeben werden, bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters, kann das bezogene Semesterticket behalten werden.

Siehe auch

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/exmatrikulationen.1535449156.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/28 11:39
  • von Martens, Jana