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Bildungsinländer*innen
Als Bildungsinländer*innen werden die ausländischen Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Als Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine inländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird.
Fachwechsler innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).
Siehe auch
Externe Verweise
DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018