Angehörige einer Hochschule

Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenator*innen sowie Ehrenbürger*innen, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professor*innen, die Honorarprofessor*innen, die Juniorprofessor*innen, die Privatdozent*innen, die außerplanmäßigen Professor*innen, Gastprofessor*innen, Gastdozent*innen, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktorand*innen, Habilitierte, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Studierenden, die Zweithörerschaft sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, sowie die Stipendiat*innen. Angehörige einer Hochschule nehmen nicht an Wahlen teil.

Externe Verweise

https://www.academics.de abgerufen am: 15.06.2018