hsrw:controlling:testat

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hsrw:controlling:testat [2018/09/11 09:59] – gelöscht Martens, Janahsrw:controlling:testat [2018/09/26 11:50] (aktuell) Martens, Jana
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 +===== Testat =====
 + 
 +Der Begriff stammt vom lateinischen Wort //testatum// ab und bedeutet so viel wie //bezeugen, bescheinigen, beglaubigen//
 +In der [[Prüfungsordnung|Rahmenprüfungsordnung]] der Hochschule Rhein-Waal ist ein Testat wie folgt definiert:
 + 
 +=== § 20  ===
 +
 +(1)       Durch Testat werden insbesondere Leistungen im Rahmen von Übungen, Praktika 
 +oder Seminaren bescheinigt. Das Testat wird ausgestellt, wenn die oder der [[Studierende]] 
 +nachgewiesen hat, dass sie oder er die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten 
 +anzuwenden weiß und die fachspezifischen Methoden eingeübt hat. Das Testat wird von der 
 +oder dem für die jeweilige [[Lehrveranstaltung]] verantwortlichen Lehrenden ausgestellt. 
 +
 +(2)      Die Leistungskontrollen bei einem Testat sind nicht formalisiert und unterliegen 
 +keinem Anmelde- und Zulassungsverfahren.  
 +
 +(3)       Zum Nachweis der verlangten Leistungen können zum Beispiel Versuchsprotokolle, 
 +schriftliche Auswertungen, Berechnungen, Programmierübungen, Konstruktionen, 
 +zeichnerische Entwürfe und Skizzen, Referate sowie mündliche Fachgespräche dienen.  
 +
 +(4)       Testate werden nicht benotet und sind unbegrenzt wiederholbar.  
 +
 +=== Externe Verweise ===
 +[[https://www.hochschule-rhein-waal.de/sites/default/files/documents/2018/03/09/20180301_rpo-
 +e_ueberarbeitung_nach_senatsbeschluss_reinfassung_20180123_wma_nichtamt.pdf|https://www.hochschule-rhein-waal.de]] abgerufen am: 11.09.2018
  
  • hsrw/controlling/testat.1536652773.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/11 09:59
  • von Martens, Jana