hsrw:controlling:studentische_hilfskraefte

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 ===== Studentische Hilfskräfte ===== ===== Studentische Hilfskräfte =====
  
-An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den BAT festgestellt, dass studierende Beschäftigte nicht automatisch wegen ihre Studierendenstatus studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind. Vielmehr muss sich dies auch in entsprechenden wissenschaftsnahen Arbeitsinhalten widerspiegeln. +An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BATfestgestellt, dass studierende Beschäftigte nicht automatisch wegen ihres Studierendenstatus studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind. Vielmehr muss sich dies auch in entsprechenden wissenschaftsnahen Arbeitsinhalten widerspiegeln. 
  
 Die Beschäftigungsgruppe studentische Hilfskräfte bezeichnet [[Beschäftigte]], zu deren Aufgaben es gehört, das hauptberufliche wissenschaftliche Personal in Forschung und Lehre sowie bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu unterstützen. Die Beschäftigungsgruppe studentische Hilfskräfte bezeichnet [[Beschäftigte]], zu deren Aufgaben es gehört, das hauptberufliche wissenschaftliche Personal in Forschung und Lehre sowie bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu unterstützen.
  • hsrw/controlling/studentische_hilfskraefte.1537954178.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 11:29
  • von Martens, Jana