Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
hsrw:controlling:studentische_hilfskraefte [2018/09/19 05:51] – angelegt Martens, Jana | hsrw:controlling:studentische_hilfskraefte [2020/04/02 08:11] (aktuell) – Sweeren, Hannah | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===== Studentische Hilfskräfte ===== | ===== Studentische Hilfskräfte ===== | ||
- | Der/ | + | An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) festgestellt, |
- | === Unterüberschriften | + | Die Beschäftigungsgruppe studentische Hilfskräfte bezeichnet [[Beschäftigte]], |
- | Text | + | |
+ | Die Beschäftigung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften ist nur dann zulässig, wenn sie an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | === Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal | ||
+ | |||
+ | **Artikel 3** | ||
+ | |||
+ | Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte | ||
+ | |||
+ | (1) Die Hochschule setzt studentische Hilfskräfte grundsätzlich nur für Dienstleistungen in | ||
+ | Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten ein. Studentische | ||
+ | Hilfskräfte wirken unterstützend bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für | ||
+ | Tätigkeiten aus dem Umfeld von Forschung und Lehre mit, beispielsweise durch die Unterstützung | ||
+ | bei der Durchführung von [[Lehrveranstaltung|Lehrveranstaltungen]], | ||
+ | Exkursionen und Fachpraktika, | ||
+ | Auswahl und Zusammenstellung des Materials für [[Lehrveranstaltung|Lehrveranstaltungen]]. | ||
+ | |||
+ | (2) Beschäftigungsoptionen für studentische Hilfskräfte sind in der Regel hochschulöffentlich | ||
+ | bekannt zu geben. | ||
+ | |||
+ | (3) Weitergehende Regelungen zu den Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte, | ||
+ | die für diese günstiger sind, bleiben unbenommen. Als studentische Hilfskräfte sollen | ||
+ | nur [[Studierende]] beschäftigt werden, welche in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zugeordneten | ||
+ | Fach noch keinen berufsqualifizierenden [[Studienabschlüsse|Hochschulabschluss]] erworben haben. | ||
=== Siehe auch === | === Siehe auch === | ||
- | * [[hsrw: | + | * [[Beschäftigte]] |
- | * [[hsrw: | + | * [[Studentische Aushilfen]] |
=== Externe Verweise === | === Externe Verweise === | ||
- | [[http://example.com|Externer Link1]] abgerufen am: DD.MM.JJJJ | + | [[https://www.mkw.nrw/fileadmin/Medien/ |
- | \\ | + | über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal]] abgerufen am: 19.09.2018 |
- | [[http://example.com|Externer Link2]] abgerufen am: DD.MM.JJJJ | + | |
- | \\ | + |