hsrw:controlling:studentische_aushilfen

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 ===== Studentische Aushilfen ===== ===== Studentische Aushilfen =====
  
-An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studiereden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den BAT festgestellt, dass studierende Beschäftigte nicht automatisch wegen ihre Studierendenstatus studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind. Vielmehr muss sich dies auch in entsprechenden wissenschaftsnahen Arbeitsinhalten widerspiegeln.+An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den Bundes-Angestelltentarivvertrag (BATfestgestellt, dass studierende Beschäftigte nicht automatisch wegen ihres Studierendenstatus studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind. Vielmehr muss sich dies auch in entsprechenden wissenschaftsnahen Arbeitsinhalten widerspiegeln.
  
 Die Beschäftigungsgruppe studentische Aushilfe bezeichnet also die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] außerhalb von Forschung und Lehre und wird mit Entgeltgruppe 2 vergütet. Entsprechende Aufgaben liegen im Bereich außerhalb der Wissenschaft. Die Beschäftigungsgruppe studentische Aushilfe bezeichnet also die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] außerhalb von Forschung und Lehre und wird mit Entgeltgruppe 2 vergütet. Entsprechende Aufgaben liegen im Bereich außerhalb der Wissenschaft.
  • hsrw/controlling/studentische_aushilfen.1537328853.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/19 05:47
  • von Martens, Jana