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+ | ===== Studentische Aushilfen ===== | ||
+ | An deutschen Hochschulen ist die Beschäftigung von [[Studierende|Studiereden]] in gewissen Bereichen üblich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Bezug auf den BAT festgestellt, | ||
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+ | Die Beschäftigungsgruppe studentische Aushilfe bezeichnet also die Beschäftigung von [[Studierende|Studierenden]] außerhalb von Forschung und Lehre und wird mit Entgeltgruppe 2 vergütet. Entsprechende Aufgaben liegen im Bereich außerhalb der Wissenschaft. | ||
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+ | Die Beschäftigung von studentischen Aushilfen ist auch zulässig, wenn die [[Studierende|Studierenden]] an einer Hochschule in einem anderen EU-Staat für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind. | ||
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+ | === Siehe auch === | ||
+ | * [[Beschäftigte]] | ||
+ | * [[Studentische Hilfskräfte]] |