hsrw:controlling:staatsangehoerigkeit

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Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Herkunftsstaat. Mit der Staatsbürgerschaft gehen auch spezifische Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen einher.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Staatsangehörigkeit auch als Staatsbürgerschaft verstanden.

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  • Zuletzt geändert: 2018/08/28 17:21
  • von Martens, Jana