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===== Rückmeldung ===== | ===== Rückmeldung ===== | ||
- | Rückmelderinnen und Rückmelder sind diejenigen [[Studierende|Studierenden]], | + | Rückmelderinnen und Rückmelder sind diejenigen [[Studierende|Studierenden]], |
=== Hochschule Rhein-Waal === | === Hochschule Rhein-Waal === | ||
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Eine Rückmeldung ist nicht möglich, wenn die Krankenversicherung nicht nachgewiesen werden kann. | Eine Rückmeldung ist nicht möglich, wenn die Krankenversicherung nicht nachgewiesen werden kann. | ||
- | Bei [[Studiengang|Bachelorstudiengängen]] ist eine Rückmeldung zum vierten Semester nur mit Nachweis über das Grundpraktikum möglich, soweit die jeweilige [[Prüfungsordnung]] keine andere Regelung trifft. | + | Bei [[Studiengang|Bachelorstudiengängen]] ist eine Rückmeldung zum vierten |
- | An der HSRW wird ein [[Studierende|Studierender]] als Rückmelder bezeichnet, sofern er sich nach Abschluss seines [[Studiengang|Bachelorstudiengangs]] nicht exmatrikuliert, | + | An der HSRW wird ein [[Studierende|Studierender]] als Rückmelder bezeichnet, sofern er sich nach Abschluss seines [[Studiengang|Bachelorstudiengangs]] nicht [[Exmatrikulationen|exmatrikuliert]], sondern direkt einen [[Studiengang|Masterstudiengang]] begonnen hat. |