hsrw:controlling:qualitaetsverbesserungsmittel

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Durch das Studienqualitätsgesetz aus dem Jahre 2011 wurden wegfallende Studienbeiträge/-gebühren durch Qualitätsverbesserungsmittel (QVM oder auch QV-Mittel) kompensiert. Diese Mittel müssen vor deren Verausgabung beantragt und durch eine eigens dafür gegründete Kommission genehmigt werden. Die QV-Mittel unterliegen einer Zweckbindung, sodass gem. §3 Studienqualitätsgesetz nur Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen finanziert werden können.

Die Qualitätsverbesserungsmittel müssen seperat durch Antragsverfahren bei der zentralen oder dezentralen Qualitätsverbesserungskommission (QV-Kommission) abgerufen werden.

  • hsrw/controlling/qualitaetsverbesserungsmittel.1531903940.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/07/18 10:52
  • von Lueben, Tobias