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hsrw:controlling:professurvertretung [2018/09/26 11:03] – Martens, Jana | hsrw:controlling:professurvertretung [2018/09/26 11:03] – Martens, Jana |
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**Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur** | === Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur === |
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Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professorenstelle: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung, Lehrerfahrungen, einschlägige Publikationen, Vorträge, etc. vorweisen. Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren haben die gleichen Pflichten wie [[Professorin und Professor|reguläre Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren]]. Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden. | Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professorenstelle: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung, Lehrerfahrungen, einschlägige Publikationen, Vorträge, etc. vorweisen. Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren haben die gleichen Pflichten wie [[Professorin und Professor|reguläre Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren]]. Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden. |