hsrw:controlling:professorin_und_professor

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Der/Die Professor/in (Prof.) Professor oder Professorin ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Professur (von lateinisch profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel Baden-Württemberg)). In Österreich ist Professor auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen.

Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals). Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.

Externe Verweise

https://de.wikipedia.org/wiki/Professor abgerufen am: 29.06.2018

  • hsrw/controlling/professorin_und_professor.1533130753.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/01 15:39
  • von Martens, Jana