hsrw:controlling:nc

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
hsrw:controlling:nc [2018/09/05 12:37] Martens, Janahsrw:controlling:nc [2018/09/26 10:47] (aktuell) Martens, Jana
Zeile 1: Zeile 1:
 ===== NC ===== ===== NC =====
  
-Der Begriff Numerus Clausus stammt aus dem lateinischen und kann als "beschränkte Anzahlübersetzt werden. Er definiert die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in vielen [[Studiengang|Studiengängen]] beim Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule.+Der Begriff //Numerus Clausus// stammt aus dem lateinischen und kann als //beschränkte Anzahl// übersetzt werden. Er definiert die [[Kapazität|kapazitätsbezogene Begrenzung]] der Zulassung in vielen [[Studiengang|Studiengängen]] beim Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule.
  
 Diese Zulassungsbeschränkung ist nicht mit den Zulassungskriterien, wie beispielsweise dem Notendurchschnitt, gleichzusetzen. Diese Zulassungsbeschränkung ist nicht mit den Zulassungskriterien, wie beispielsweise dem Notendurchschnitt, gleichzusetzen.
  
 Wenn auf einem Studiengang ein NC ist, dann kann in diesem [[Studiengang]] nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden. Der Notendurchschnitt der letzten Bewerbung bestimmt die Begrenzung und die Rahmenbedingungen für das streng reglementierten Vergabeverfahren. Wenn auf einem Studiengang ein NC ist, dann kann in diesem [[Studiengang]] nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden. Der Notendurchschnitt der letzten Bewerbung bestimmt die Begrenzung und die Rahmenbedingungen für das streng reglementierten Vergabeverfahren.
  • hsrw/controlling/nc.1536143847.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/05 12:37
  • von Martens, Jana