hsrw:controlling:nachrueckverfahren

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Das Nachrückverfahren steht im Zusammenhang mit zulassungsbeschränkten Studiengänge.

werden bis zum 1. September entgegengenommen, allerdings werden sie nur im endgültigen Losverfahren berücksichtigt, das nach Abschluss des Hauptauswahl- und des Nachrückverfahrens stattfindet.

Unterüberschriften

Text

Siehe auch

Externe Verweise

Externer Link1 abgerufen am: DD.MM.JJJJ
Externer Link2 abgerufen am: DD.MM.JJJJ

  • hsrw/controlling/nachrueckverfahren.1536679850.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/11 17:30
  • von Martens, Jana