hsrw:controlling:lehrveranstaltungsstunde

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Der Umfang der Lehrverpflichtung wird nach Lehrveranstaltungsstunden (LVS) angegeben.LVS spiegeln den Zeitaufwand eines Lehrenden für eine Lehrveranstaltung oder eine sonstige Lehrleistung (z.B. Betreuung von Abschlussarbeiten oder Praxissemester) wider. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst eine Lehrtätigkeit von mindestens 45 Minuten je Woche der jeweils maßgeblichen Vorlesungszeit des Semesters. Lehrtätigkeiten, die nicht in Lehrveranstaltungsstunden ausgeübt werden, sind entsprechend umzurechnen, s. Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) §2.

Da die Vorlesungszeit im Wintersemester mit 16 Wochen länger ist, als die Vorlesungszeit im Sommersemester mit nur 12 Wochen, wird bei den Lehrveranstaltungsstunden mit durchschnittlich 14 Semesterwochen gerechnet. Eine Vorlesungsstunde wird dabei mit 45 Minuten angesetzt, wodurch eine LVS insgesamt 10 Stunden und 30 Minuten entspricht (14×45 Minuten/60).<font inherit/Arial,Helvetica,sans-serif;;inherit;;inherit>Professor</font>*innen haben dabei in der Regel eine Lehrverpflichtung in Höhe von 18 LVS.

Siehe auch

  • hsrw/controlling/lehrveranstaltungsstunde.1619704979.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2021/04/29 16:02
  • von Klimach, Amélie