hsrw:controlling:koepfe

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Bei einer Zählung nach Köpfen wird jede Person ein Mal gezählt. In Bezug auf Studierende bedeutet dies, dass ein Studierender, der in zwei verschiedenen Studiengängen eingeschrieben ist, nur in einem dieser Studiengänge gezählt wird. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Fälle, bei denen zwei Verträge aufgesetzt werden. Diese können sowohl in der gleichen Abteilung, als auch in verschiedenen Abteilungen bestehen. Auch hier werden diese Fälle nur ein Mal gezählt.

  • hsrw/controlling/koepfe.1535445158.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/28 10:32
  • von Martens, Jana