hsrw:controlling:koepfe

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hsrw:controlling:koepfe [2018/08/28 10:33] Martens, Janahsrw:controlling:koepfe [2020/03/19 13:15] – alte Version wiederhergestellt (2018/09/26 10:27) Reinders, Pascal
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 Bei einer Zählung nach Köpfen wird jede Person ein Mal gezählt. Bei einer Zählung nach Köpfen wird jede Person ein Mal gezählt.
  
-In Bezug auf [[Studierende]] bedeutet dies, dass ein Studierender, der in zwei verschiedenen [[Studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben ist, nur in einem dieser Studiengänge gezählt wird.  +In Bezug auf [[Studierende]] bedeutet dies, dass ein Studierender, der in zwei verschiedenen [[Studiengang|Studiengängen]] eingeschrieben ist, nur in einem dieser [[Studiengang|Studiengänge]] gezählt wird.  
-Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Fällebei denen zwei Verträge aufgesetzt werdenDiese können sowohl in der gleichen Abteilung, als auch in verschiedenen Abteilungen bestehen. Auch hier werden diese [[Fälle]] nur ein Mal gezählt+ 
 +Bei [[Beschäftigte|Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern]] kann es seindass zwei Verträge bestehenEntweder in der gleichen Abteilung, oder aber in verschiedenen Abteilungen. Auch hier werden die [[Fälle]] nur einmalig in die Statistik aufgenommen
  • hsrw/controlling/koepfe.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/06 08:45
  • von Sweeren, Hannah