hsrw:controlling:kapazitaet

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Der Begriff Kapazität stammt von dem lateinischen Begriff capacitas ab und beschreibt das Fassungsvermögen, an Hochschulen ist damit hauptsächlich die Aufnahmekapazität gemeint. Diese wird auf Grundlage der „Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung Nordrhein Westfalen 2017 – KapVO NRW 2017)“ in der jeweils gültigen Fassung errechnet. Zur Berechnung der Aufnahmekapazität werden die Deputatsstunden der Lehrenden, die in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) festgelegt sind so wie der, für jeden Fac einzeln ermittelte, Curricularwert (CW) herangezogen. Auch die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Hochschule werden berücksichtigt.

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/kapazitaet.1586321957.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/04/08 06:59
  • von Sweeren, Hannah