hsrw:controlling:kapazitaet

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Der Begriff Kapazität stammt von dem lateinischen Begriff capacitas ab und beschreibt das Fassungsvermögen an Hochschulen ist damit hauptsächlich die Aufnahmekapazität gemeint. Diese wird auf Grundlage der „Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung Nordrhein Westfalen 2017 – KapVO NRW 2017)“ in der jeweils gültigen Fassung jährlich errechnet.

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/kapazitaet.1586321654.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/04/08 06:54
  • von Sweeren, Hannah