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===== Jungstudierende ===== | ===== Jungstudierende ===== | ||
- | Jungstudierende sind Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife die bereits während ihrer Schulzeit an [[Lehrveranstaltungen]] und Prüfungen teilnehmen können. Dadurch erhalten sie bereits vor Studienbeginn fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag | + | Jungstudierende sind Schüler*innen |
=== Rechtliche Grundlagen === | === Rechtliche Grundlagen === | ||
§ 48 Absatz 6 Hochschulgesetz | § 48 Absatz 6 Hochschulgesetz | ||
- | Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet. | + | Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu [[Lehrveranstaltung|Lehrveranstaltungen]] und [[Prüfung|Prüfungen]] zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet. |
=== Siehe auch === | === Siehe auch === | ||
- | * [[hsrw: | + | * [[Studierende]] |
- | * [[hsrw: | + | |
=== Externe Verweise === | === Externe Verweise === | ||
- | [[https:// | + | [[https:// |