hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung

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Die Hochschulzugangsberechtigung erbringt den Nachweis über den Schulabschluss von Studieninteressierten und bestätigt, dass diese für ein Studium in Deutschland qualifiziert sind. Es gibt zwei Arten zur Prüfung des Abschluss, einmal die fachgebundene und einmal die allgemeine. Welche davon infrage kommt, hängt vom gewählten Studiengang ab.

Siehe auch

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/hochschulzugangsberechtigung.1536662287.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/11 12:38
  • von Martens, Jana