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Als Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreiber werden alle Studierenden gezählt, die zum ersten Mal an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind (= erstes Hochschulsemester).
Nicht berücksichtigt sind:
- Gasthörer
- Beurlaubte
- Kollegstudierende
Fachwechsler innerhalb der Hochschule können in dieser Gruppe nicht vorkommen.
Siehe auch
Externe Verweise
QM-Portal - Abkürzungen und Begriffe abgerufen am: 21.06.2018