hsrw:controlling:einschreibung

Die Einschreibung an einer deutschen Hochschule wird auch als Immatrikulation bezeichnet und ist Grundvoraussetzung, dass Studierende die Bildungseinrichtung und deren Räumlichkeiten nutzen dürfen. Bei Eintragung der zukünftigen Studierenden in die Matrikel durch die Hochschulverwaltung, findet die Immatrikulation statt. Studierende sind ab dem ersten offiziellen Tag des Semesterbeginns immatrikuliert (Fachhochschule: 1. März und 1. September) und sind damit Mitglieder der Hochschule.

Im Gegensatz dazu beschreibt die Exmatrikulation das Verlassen der Hochschule.

Siehe auch

  • hsrw/controlling/einschreibung.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 07:41
  • von Martens, Jana