hsrw:controlling:eigenanteil

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Abhängig vom Mittelgeber und den spezifischen Förderlinien ist ggf. durch die Hochschule ein Eigenanteil bei Projekten zu erbringen. Dieser Eigenanteil wird üblicherweise durch den anteiligen Einsatz von Stammpersonal, d.h. unbefristet tätigem Personal, aus dem Bereich der Projektleitung erbracht.

In einigen Fällen sind aber tatsächlich entstandene, zusätzliche Ausgaben nachzuweisen. Eine Klärung, wie ein Eigenanteil erbracht werden kann, ist zwingend vor Antragsstellung notwendig.

Siehe auch

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/eigenanteil.1533631216.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/07 10:40
  • von Martens, Jana