hsrw:controlling:drittmittelausgaben

Die Mittel, die durch die eingeworbenen Drittmittel eingenommen wurden, werden bei den Drittmittelausgaben verausgabt.

Diese Ausgaben werden auf die einzelne Fakultät und auf einzelne Professor*innen bezogen.

Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Forschungsvorhabens beruht auf einer soliden Kostenkalkulation mit Plankosten in verschiedenen Ausgabenkategorien. Viele Drittmittelgeber bewilligen Finanzierungsmittel hieraufhin oft zweckgebunden. So werden Teilmittel in bestimmter Höhe für Personalausgaben, für Investitionen, für Reisen etc. zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben müssen daher in entsprechenden „Unterkonten“ geführt werden, um dem Mittelgeber die bewilligungskonforme Verwendung der Mittel nachweisen zu können und um nicht unbeabsichtigt in einer Ausgabeart zu viel zu verausgaben.

In jedem Projekt werden daher - entweder auf Grund projektbedingter Kostenaufteilung und/oder entsprechend den Vorgaben des Mittelgebers bzw. aus verwaltungstechnischen Notwendigkeiten (z.B. Vorgaben der Landeshaushaltsordnung oder automatische Buchung von Personalkosten) - die notwendigen Ausgabearten (AA) eingerichtet. Diese, mit einer zweistelligen Zahl gekennzeichnet Ausgabearten, werden der Projektleitung bei Einrichtung des Projektes mitgeteilt. Die wichtigsten Drittmittel-Ausgabearten sind:

  • 10 - Personalkosten Angestellte
  • 20 - Personalkosten Hilfskräfte
  • 30 - Verbrauchsmaterial
  • 40 - Literatur
  • 50 - Werkverträge
  • 60 - Reisekosten
  • 70 - Geschäftsbedarf
  • 80 - Sonstiges
  • 85 - Overhead
  • 90 - Geräte/Gegenstände bis 5.000 EUR
  • 95 - Geräte/Gegenstände über 5.000 EUR
  • hsrw/controlling/drittmittelausgaben.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/06 10:16
  • von Sweeren, Hannah