hsrw:controlling:drittmittelausgaben

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Eingeworbene Drittmittel führen Drittmitteleinnahmen. Diese Einnahmen führen wiederum zu Drittmittelausgaben. Die Ausgaben korrespondieren mit den Drittmitteleinnahmen. Das was eingenommen wurde wird hier ausgegeben. Die Ausgaben können runter gebrochen werden auf die einzelne Fakultät und auf einzelne Professoren.

Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Forschungsvorhabens beruht auf einer soliden Kostenkalkulation mit Plankosten in verschiedenen Ausgabenkategorien. Viele Drittmittelgeber bewilligen Finanzierungsmittel hieraufhin oft zweckgebunden. So werden Teilmittel in bestimmter Höhe für Personalausgaben, für Investitionen, für Reisen etc. zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben müssen daher in entsprechenden „Unterkonten“ geführt werden, um dem Mittelgeber die bewilligungskonforme Verwendung der Mittel nachweisen zu können und um nicht unbeabsichtigt in einer Ausgabeart zu viel zu verausgaben.

In jedem Ihrer Projekte werden daher - entweder auf Grund projektbedingter Kostenaufteilung und/oder entsprechend den Vorgaben des Mittelgebers bzw. aus verwaltungstechnischen Notwendigkeiten (z. B. Vorgaben der Landeshaushaltsordnung/ automatische Buchung von Personalkosten) - die notwendigen Ausgabearten (AA) eingerichtet. Diese sind mit einer zweistelligen Zahl gekennzeichnet.

Die für ihr Projekt eingerichteten Ausgabearten werden Ihnen bei Einrichtung des Projektes mitgeteilt. Die wichtigsten Drittmittel-Ausgabearten sind:

10 - Personalkosten Angestellte 20 - Personalkosten Hilfskräfte 30 - Verbrauchsmaterial 40 - Literatur 50 - Werkverträge 60 - Reisekosten 70 - Geschäftsbedarf 80 - Sonstiges 85 - Overhead 90 - Geräte/Gegenstände bis 5.000 EUR 95 - Geräte/Gegenstände über 5.000 EUR

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/drittmittelausgaben.1533632914.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/07 11:08
  • von Martens, Jana