hsrw:controlling:drittmittelausgaben

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Eingeworbene Drittmittel führen Drittmitteleinnahmen. Diese Einnahmen führen wiederum zu Drittmittelausgaben. Die Ausgaben korrespondieren mit den Drittmitteleinnahmen. Das was eingenommen wurde wird hier ausgegeben. Die Ausgaben können runter gebrochen werden auf die einzelne Fakultät und auf einzelne Professoren. Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Forschungsvorhabens beruht auf einer soliden Kostenkalkulation mit Plankosten in verschiedenen Ausgabenkategorien. Viele Drittmittelgeber bewilligen Finanzierungsmittel hieraufhin oft zweckgebunden. So werden Teilmittel in bestimmter Höhe für Personalausgaben, für Investitionen, für Reisen etc. zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben müssen daher in entsprechenden „Unterkonten“ geführt werden, um dem Mittelgeber die bewilligungskonforme Verwendung der Mittel nachweisen zu können und um nicht unbeabsichtigt in einer Ausgabeart zu viel zu verausgaben.

In jedem Ihrer Projekte werden daher - entweder auf Grund projektbedingter Kostenaufteilung und/oder entsprechend den Vorgaben des Mittelgebers bzw. aus verwaltungstechnischen Notwendigkeiten (z. B. Vorgaben der Landeshaushaltsordnung/ automatische Buchung von Personalkosten) - die notwendigen Ausgabearten (AA) eingerichtet. Diese sind mit einer zweistelligen Zahl gekennzeichnet.

Die für ihr Projekt eingerichteten Ausgabearten werden Ihnen bei Einrichtung des Projektes mitgeteilt. Die wichtigsten Drittmittel-Ausgabearten sind:

  1. Personalkosten Angestellte
  2. Personalkosten Hilfskräfte
  3. Verbrauchsmaterial
  4. Literatur
  5. Werkverträge
  6. Reisekosten
  7. Geschäftsbedarf
  8. Sonstiges
  9. Overhead
  10. Geräte/Gegenstände bis 5.000 EUR
  11. Geräte/Gegenstände über 5.000 EUR

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/drittmittelausgaben.1529052169.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/06/15 10:42
  • von Celik, Adem