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Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
Als Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer werden die ausländischen Absolventinnen und Absolventen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Siehe auch
Externe Verweise
DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018