hsrw:controlling:bildungsinlaender_innen

Als Bildungsinländer*innen werden die Studierenden und Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch­land, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Als Bildungsinländer*innen in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine inländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird. Fachwechsler*innen innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/bildungsinlaender_innen.txt
  • Zuletzt geändert: 2021/05/03 10:29
  • von Klimach, Amélie