hsrw:controlling:bildungsinlaender_innen

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Als Bildungsinländer*innen werden die aus­ländischen Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch­land, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Als Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine inländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird.
Fachwechsler innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/bildungsinlaender_innen.1620030394.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2021/05/03 10:26
  • von Klimach, Amélie