hsrw:controlling:bildungsauslaenderinnen_und_bildungsauslaender

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Als Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer werden die aus­ländischen Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschul­zugangs­berechtigung im Ausland oder an einem Studien­kolleg erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der Hochschul­zugangs­berechtigung vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/bildungsauslaenderinnen_und_bildungsauslaender.1533125457.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/01 14:10
  • von Martens, Jana