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Als Bildungsausländer*innen werden die Studierenden bezeichnet, die ihre [[:hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigung]] im Ausland oder an einem [[:hsrw:controlling:studienkolleg|Studienkolleg]] erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der [[:hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigung]] vorliegen. Dies gilt unabhängig von der [[:hsrw:controlling:staatsangehoerigkeit|Staatsangehörigkeit]]. | Als Bildungsausländer*innen werden die Studierenden bezeichnet, die ihre [[:hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigung]] im Ausland oder an einem [[:hsrw:controlling:studienkolleg|Studienkolleg]] erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der [[:hsrw:controlling:hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigung]] vorliegen. Dies gilt unabhängig von der [[:hsrw:controlling:staatsangehoerigkeit|Staatsangehörigkeit]]. |
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| <font 14px/Arial,Helvetica,sans-serif;;inherit;;inherit>Als Bildungsausländer*innen in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird. Fachwechsler*innen innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).</font> |
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