Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Beschäftigte in Technik und Verwaltung
Beschäftigte in Technik und Verwaltung (MTV)
Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sind dem*der Kanzler*in unterstellt.
Die Wochenarbeitszeiten im TV-L
Bundesland | Wochenarbeitszeit |
---|---|
Baden-Württemberg | 39:30 Stunden |
Bayern | 40:06 Stunden |
Bremen | 39:12 Stunden |
Hamburg | 39:00 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | 40:00 Stunden |
Niedersachsen | 39:48 Stunden |
Nordrhein-Westfalen | 39:50 Stunden |
Rheinland-Pfalz | 39:00 Stunden |
Saarland | 39:30 Stunden |
Sachsen | 40:00 Stunden |
Sachsen-Anhalt | 40:00 Stunden |
Schleswig-Holstein | 38:42 Stunden |
Thüringen | 40:30 Stunden |
Externe Verweise
https://www.oeffentlichen-dienst.de/tv-l.html abgerufen am: 29.06.2018