hsrw:controlling:beschaeftigte_der_fakultaeten

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Eine Fakultät an einer Hochschule besteht für gewöhnlich aus einem*r Dekan*in, mit Verantwortung für die Entwicklung der Fakultät, den hierarchisch unterlegenen Lehrenden und dem zugeordneten nichtwissenschaftlichen Personal.

Beschäftigte der Fakultäten besetzen weiterhin die Lehrstühle der Fakultät.

Auch der Prüfungsausschuss und seine Beschäftigten sind dezentral auf die verschiedenen Fakultäten aufgeteilt.

Fakultätsrat

Der gewählte Fakultätsrat besteht aus Professorinnen und Professoren, einer Vertretung der Studierendenschaft, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem technischen Bereich. Der Fakultätsrat entscheidet über die Verwendung der verfügbaren Ressourcen und über Themen bezüglich der Forschung und Lehre innerhalb der Fakultät. Der Dekan oder die Dekanin wird vom Fakultätsrat gewählt und ist im Dekanat tätig. Auch andere Beschäftigte sind innerhalb des Dekanats angestellt, beispielsweise in der Verwaltung und im Marketing.

Siehe auch

  • hsrw/controlling/beschaeftigte_der_fakultaeten.1585810292.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/04/02 08:51
  • von Sweeren, Hannah