hsrw:controlling:beschaeftigte

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Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Rektorin oder der Rektor, die Kanzlerin oder der Kanzler, die Professorinnen und Professoren, die Hochschuldozentinnenen und die Hochschuledozenten, die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, die Oberassistentinnen und Oberassistenten, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter, die studentischen Hilfskräfte und Aushilfen, die wissenschaftlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung die als Personal an der Hochschule tätig sind.

Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professorinnen und Professoren, die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren,Gastdozentinnen und Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitierte, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörerschaft, die Zweithörerschaft sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, sowie die Stipendiatinnen und Stipendiaten. Angehörige einer Hochschule nehmen an Wahlen nicht teil.

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/beschaeftigte.1533130814.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/01 15:40
  • von Martens, Jana