Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung |
hsrw:controlling:beschaeftigter [2018/08/01 13:43] – Martens, Jana | hsrw:controlling:beschaeftigte [2020/04/06 10:40] (aktuell) – Sweeren, Hannah |
---|
===== Beschäftigung ===== | ===== Beschäftigte ===== |
| |
Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Rektorin oder der Rektor, die Kanzlerin oder der Kanzler, die Professorinnenen und Professoren, die Hochschuldozentinnenen und die Hochschuledozenten, die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, die Oberassistentinnen und Oberassistenten, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter, die studentischen Hilfskräfte und Aushilfen, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Privatdienstverhältnissen, Beschäftigte in Technik und Verwaltung die als Personal der Hochschule im Rahmen von Drittmittelprojekten hauptberuflich an der Hochschule tätig sind. | An einer Hochschule sind viele verschiedene Beschäftigungsgruppen tätig. |
| Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal regelt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gruppen und sichert damit den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. |
| Nach geltendem deutschem Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis. |
| Da die Beschäftigungsbedingungen maßgeblich von den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und den finanziellen Ressourcen bestimmt werden, ist die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Die Vertragspartner stellen |
| sich dieser Herausforderung und wollen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen erreichen. |
| |
Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenatoren sowie Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professoren, die Honorarprofessoren, die Juniorprofessoren, die Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professoren, die Gastprofessoren, die Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktoranden, Habilitanden, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörer, Gasthörer sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, die Stipendiaten. Angehörige einer Hochschule nehmen an Wahlen nicht teil. | Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung sowie der Inklusion ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Unterzeichnenden. |
| Vor diesem Hintergrund haben Landespersonalrätekonferenzen, Hochschulleitungen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (künftig: Ministerium) gemeinsam Handlungsfelder identifiziert und Möglichkeiten aufgezeigt, Verbesserungen der Beschäftigungsqualität an den Hochschulen zu erreichen. |
| |
| |
| |
| Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). |
| |
| In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet ein Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. |
| |
| **Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** |
| |
| ^Bundesland ^Wochenarbeitszeit ^ |
| |Baden-Württemberg|39:30 Stunden | |
| |Bayern |40:06 Stunden | |
| |Bremen |39:12 Stunden | |
| |Hamburg |39:00 Stunden | |
| |Mecklenburg-Vorpommern |40:00 Stunden | |
| |Niedersachsen |39:48 Stunden | |
| |Nordrhein-Westfalen |39:50 Stunden | |
| |Rheinland-Pfalz |39:00 Stunden | |
| |Saarland |39:30 Stunden | |
| |Sachsen |40:00 Stunden | |
| |Sachsen-Anhalt |40:00 Stunden | |
| |Schleswig-Holstein |38:42 Stunden | |
| |Thüringen |40:30 Stunden | |
| |
| |
| === Siehe auch === |
| * [[Angehörige]] |
| * [[Beschäftigte der Fakultäten]] |
| * [[Beschäftigte in der Verwaltung]] |
| * [[Beschäftigte in Technik und Verwaltung]] |
| * [[Mitglieder]] |
| * [[Studentische Aushilfen]] |
| * [[Studentische Hilfskräfte]] |
| * [[Wissenschaftliche Beschäftigte]] |
| |
=== Externe Verweise === | === Externe Verweise === |
[[https://www.academics.de/ratgeber/hochschulsystem-deutschland]] abgerufen am: 15.06.2018 | [[https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/vertrag-ueber-gute-beschaeftigungsbedingungen]] abgerufen am: 05.04.2020 |
\\ | |
| [[https://www.oeffentlichen-dienst.de/tv-l.html]] abgerufen am: 29.06.2018 |
| \\ |
| |