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hsrw:controlling:beruflich_qualifizierte [2018/09/22 10:53] – Martens, Jana | hsrw:controlling:beruflich_qualifizierte [2020/04/06 10:01] (aktuell) – Sweeren, Hannah | ||
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Um an einer deutschen Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte, | Um an einer deutschen Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte, | ||
- | Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 hat die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von allgemeinen bzw. fachgebundenen [[Hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigungen]] definiert und nennt die berechtigten | + | Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 hat die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von allgemeinen bzw. fachgebundenen [[Hochschulzugangsberechtigung|Hochschulzugangsberechtigungen]] definiert und nennt die berechtigten Inhaber*innen |
Ein nachweislich erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann das Eignungsfeststellungsverfahren ersetzen. | Ein nachweislich erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann das Eignungsfeststellungsverfahren ersetzen. | ||
=== Siehe auch === | === Siehe auch === | ||
- | * [[Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreiber]] | + | * [[Ersteinschreiber*innen]] |
=== Externe Verweise === | === Externe Verweise === |