hsrw:controlling:beruflich_qualifizierte

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Um an einer deutschen Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität beginnen.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 hat die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen definiert und nennt die berechtigten Inhaber der unterschiedlicher beruflichen Aufstiegsfortbildungen.

Ein nachweislich erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann das Eignungsfeststellungsverfahren ersetzen.

Siehe auch

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/beruflich_qualifizierte.1535458101.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/28 14:08
  • von Martens, Jana