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beruflich Qualifizierte
Um an einer deutschen Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität beginnen.
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 hat die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen definiert. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
allgemeine Standards den .
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Siehe auch
Externe Verweise
https://www.studis-online.de/StudInfo/hochschulzugang-quali.php abgerufen am: 28.08.2018
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf abgerufen am: 28.08.2018