hsrw:controlling:angehoerige

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Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren sowie Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professorinnen und Professoren, die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitierte, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörerschaft sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, sowie die Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Angehörige einer Hochschule nehmen nicht an Wahlen teil.

Externe Verweise

  • hsrw/controlling/angehoerige.1537331095.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/09/19 06:24
  • von Martens, Jana